Kommunique zu gerichteter Justiz


Die Gießener Antirepressions-Stelle K.O.B.R.A. hat ihr 1. Kommunique herausgebracht.

Themen sind die gerichtete Justiz z.B.

in Form der Gesinnungsjustiz sowie Vertuschung und Kriminalisierung an konkreten Beispielfällen.







K.O.B.R.A.-Kommunique Nr. 1


K.O.B.R.A. : Koordination und Beratung für Repressionsschutz und Antirepression


zur Frage gerichteter Justiz und daraus folgend von Vertuschung und Kriminalisierung als übliche Methoden der Ermittlungsbehörden.


Dieser Text informiert über die Strategien von Vertuschung und Kriminalisierung seitens Justiz und Polizei an Beispielen im Raum Gießen. Vertuschung findet dort statt, wo Verdächtige geschützt werden sollen. Das geschieht vor allem dann, wenn Polizeiangehörige, PolitikerInnen, RichterInnen und StaatsanwältInnen strafbare Handlungen begehen.
Diese gilt es zu vertuschen, Verfahren abzuwehren und somit die alltägliche Gewalt dieser Institutionen zu verheimlichen.

Umgekehrt werden Personen, die Justiz und Polizei kritisieren, auf viele Weise kriminalisiert: Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, falsche Beschuldigungen, Gewaltübergriffe und Gerichtsverfahren sind Alltag. Für den Raum Gießen, beschränkt im wesentlich auf politische Verfahren, sind in den letzten Jahren sehr genau all diese Vorgänge dokumentiert worden. Das hat die machtgierigen Eliten aus Polizei, Politik und Justiz noch mehr bestärkt, mit aller Härte gegen ihre KritikerInnen vorzugehen. Verstrickt ist die hessische Landesregierung in die Fälle, vor allem über die Person des Innenministers Volker Bouffier, den weiterhin einflussreichen Ex-CDU-Chef von Gießen, der in seiner Heimatstadt seit 2002 eine Modellregion für eine harte Law-and-Order-Politik schaffen wollte und gegen die KritikerInnen dieser Politik mit den Unterdrückungstricks der Repressionsapparate vorgehen ließ.




1. Die Mechanismen gerichteter Justiz


Gerichtete Justiz, im Falle politisch motivierter Justiz auch als 'Gesinnungs-’ oder eben 'politische Justiz’ benennbar, folgt bestimmten Logiken, die immer wieder auftreten. Ermittlungs- und Gerichtsverfahren können darauf immer wieder abgeklopft werden mit dem Ergebnis, dass alle die meisten oder fast immer sogar alle der folgenden Merkmale aufweisen:




Politisches Axiom am Beginn:


Das Ergebnis der sogenannten Ermittlungen steht schon am Anfang fest. Aus einer Mischung von Routine (Anwendung früherer Fälle auf den neuen), politischem Willen, Interesse an wenig Arbeitsbelastung und den politischen Zielen wird eine Anfangsannahme über die Schuldfrage, über Opfer und TäterInnen gemacht. In politischen Prozessen ist die Lage nur dann offen, wenn konkurrierende Gruppen elitärer Sphären gegeneinander antreten (z.B. gerichtliche Auseinandersetzung zwischen etablierten Parteien oder anderen Teilen der Obrigkeit). Steht aber eine Person aus Eliteschichten gegen eine von außerhalb, ist die Vorentscheidung meist sofort klar: Die Nicht-Eliteperson ist schuld und ab da das Ziel der Ermittlungen.

Kommt es z.B. zu einer Auseinandersetzung zwischen Polizei und DemonstrantIn oder zwischen HausrechtsinhaberIn in einem öffentlichen Gebäude und BesucherIn, so ist die Vorstruktur so prägend, dass das Ergebnis schon zu Beginn der Ermittlungen feststeht.




Gerichtete Ermittlungstätigkeit:


Die gesamte Ermittlungsarbeit wird an dem vorgedachten Ergebnis ausgerichtet. Sämtliche ZeugInnenaussagen und alle Beweisstücke werden nur noch danach bewertet, wieweit sie das Feststehende stützen oder dem widersprechen. Im ersten Fall wird ausführlich beschrieben, warum die Person besonders glaubwürdig oder das Beweisstück besonders wichtig ist.

Im zweiten Fall wird ausführlich beschrieben, warum die Person ohnehin nicht besonders

glaubwürdig oder das Beweisstück nicht besonders aussagekräftig ist.

Oft werden der Anfangsthese widersprechende Beweisstücke oder ZeugInnen auch einfach ganz missachtet.



Gerichtetes Verfahren:


Aus den Vorentscheidungen wird das Verfahren aufgezogen. Schon in der Frage, wer angeklagt wird und wer als ZeugIn die Anklage stützt, ist die Vorentscheidung zu erkennen. Welche Straftatbestände herangezogen werden, gehört zu dem "Komplott" juristischer Herrschaftsausübung. Geht es gegen eine vorverurteilte, also in der Regel nicht den gesellschaftlichen Eliten angehörige Person, so wird intensiv geguckt, welche Paragraphen noch heran gezogen werden können, um die Anklage zu verbreitern.

Im umgekehrten Fall wird vor allem geschaut, welche entlastenden Paragraphen (Verbotsirrtum, Notwehr, geringe Schuld, besondere Umstände) heranzuziehen sind. Auch hier ist wie bei den Ermittlungen die Tätigkeit der Justiz gerichtet nach dem gewünschten Ergebnis.

Urteil:


Meist finden sich in Urteilen Bezüge auf andere Rechtssprechung. Auch hier wird gezielt ausgewählt, was in das vorgegebene Ergebnis passt. Es gibt derart viele Urteile, dass zu jedem gewünschten Ergebnis irgendeines zu finden ist - die Auswahl folgt daher nicht einer systematischen Analyse, sondern ist gerichtete Willkür. Ebenso werden die im Verfahren eingebrachten Beweiserhebungen gerichtet gewertet. So werden ZeugInnen, die besonders präzise und widerspruchsfrei auftreten, im Fall der die Vorentscheidung unterstützenden Aussage aus dem Grund fehlender Widersprüche als besonders glaubwürdig gewertet. Widersprechen sie aber dem Vorergebnis, wird der gleiche Auftritt als unglaubwürdig gewertet, z.B. weil er "wie auswendig gelernt" gewirkt hätte. So ist es auch umgekehrt: Sind die ZeugInnen, die das Vorergebnis stützen, fahrig und widersprüchlich, so wird das als besondere Glaubwürdigkeit gewertet, z.B. weil die Personen authentisch gewesen seien usw.




Fazit:


Gerichtsverfahren sind, wenn politische oder andere Interessen verfolgt werden, eine reine Akzeptanzbeschaffung für ein vorher feststehendes Ergebnis. Jegliche Illusion, mensch könnte mit juristischen Tricks etwas 'reißen’ sind zumindest in der Sache abwegig. Denkbar ist nur, das Verfahren als solches unter Druck zu setzen, also z.B. durch präzise Arbeit und umfangreiche Beweiserhebungen das Interesse der Beteiligten an wenig Arbeitsbelastung in einen Konflikt mit dem Interesse zur Verurteilung zu bringen. Das geht aber strukturell nur, wenn die Nicht-Elite-Personen Angeklagte sind.

Sind z.B. PolizistInnen angeklagt wegen Taten gegen Nicht-Elite-Personen (DemonstrantInnen, 'normale’ BürgerInnen oder gar Angehörige armer Schichten), so gibt es kaum Einfluss auf das Verfahren, weil alle Beteiligten - wenn auch mit unterschiedlichen Tricks - die Nichtbestrafung anstreben.

Für den Umgang mit solcher Gesinnungsjustiz, die nicht Ausnahme sondern Alltag ist, empfiehlt sich die offene Thematisierung der Strategien von Gericht und Ermittlungsbehörden, um wenigstens deren Vorgehensweise transparent zu machen. Denkbar ist z.B., das Urteil und seine interessensgeleiteten Begründungen im Plädoyer vorwegzunehmen und anzugreifen.



2. Vertuschung und Kriminalisierung an Beispielen


Konkreten Fälle von Vertuschung und Kriminalisierung sollen diese Justizstrategien verdeutlichen. Zunächst ein aktueller Fall ohne politischen Hintergrund, der das Bemühen von Polizei und Justiz aber gut zeigt, eigene Taten zu verschleiern.

Danach dann ausgewählte Fälle vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung um die

Law-and-Order-Politik von städtischer und Landesregierung:




29.1.2006, Tod nach Flucht vor Polizei: Vertuschung


Auf der Flucht vor der Polizei ist ein Mann in Gießen von einem Schnellzug erfasst und getötet worden. Soweit überhaupt Medien berichteten, veröffentlichten sie ausschließlich die Version der Polizei - und zwar als Tatsachen (nicht im Sinne von "wie die Polizei behauptete"). Der tödliche Vorgang geschah über eine Stunde nach dem ersten Kontakt zwischen dem später Getöteten und der Polizei. Diese suchte ihn also länger und ließ auch nicht von der Verfolgung ab, als der Flüchtende auf die Gleise lief und folglich Lebensgefahr entstand. Obwohl der Ort innenstadtnah lag, suchte die Polizei nicht nach ZeugInnen, befragte selbst NachbarInnen nicht und schrieb auch keine Kontakttelefonnummer für ZeugInnen in die Pressemitteilungen, obwohl das sonst üblich ist.

Sichtbar wurde, dass Aufklärung nicht erwünscht war - das genaue Geschehen wird daher wohl für immer im Dunkel des 29.1.2006 bleiben, zum Vorteil derer, vor denen der Mann flüchtete.


Mehr Informationen: http://www.polizeidoku-giessen.de.vu

(Download einer Informationszeitung zu dem Vorfall: http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/download/polizei_macht_tot.pdf)




11.4.2005, Polizist verprügelt Angeklagten: Vertuschung


Am 6. Prozesstag des Sammel-Prozesses gegen Gießener Justizkritiker wurde einer von ihnen gegen 8.30 Uhr vor dem Landgericht im Zugang der FußgängerInnenunterführung von Polizeibeamten attackiert.

Der Führer der Polizeieinheit, Schäfer von der Polizeistation Gießen-Nord, den Angegriffenen an den Haaren und zerrte ihn mit erheblicher Gewalt hin und her, u.a. mit dem gesamten Oberkörper über ein Geländer.

Dadurch wurde die Nacken- und Halsmuskulatur erheblich gezerrt. Anschließend wurde der Angegriffene mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt, ohne dass jemals ein Grund für diese kurzzeitige Festnahme genannt wurde.

Später erfanden Polizeibeamte vermeintliche Fusstritte des Angegriffenen gegen einen Polizisten und meldeten das einer für Strafverfolgung zuständigen Stelle. Da die Polizei alle ihre Handlungen sehr genau selbst filmte, sind alle Details einwandfrei zu beweisen.

Dennoch stellte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nach den Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigung ein.


Unter anderem verzichtete sie auf eine Auswertung des Videobandes, sondern nutzte eine schriftliche Inhaltsangabe, die von der Polizei gefertigt wurde und das Geschehen frei erfunden wiedergab.

Die Beschwerde beim Generalstaatsanwalt brachte das gleiche Ergebnis, auch hier wurde das Video gar nicht beachtet. Eine Klageerzwingung beim OLG wurde von diesem abgewehrt.

Alle Instanzen haben damit die nachweisbare gewalttätige Polizei gedeckt.

Eine Verfassungsbeschwerde ist eingereicht.


Mehr Informationen: http://www.projektwerkstatt.de/11_4_05 .




10.03. bis 3.5.2005, Berufungsprozess gegen Aktivisten


11 Verhandlungstage plus 12. Tag für Urteil, 30 ZeugInnenvernehmungen, unzählige Anträge, Polizeiprügel für einen Angeklagten am 6. Verhandlungstag ... ein denkwürdiger Prozess, bei dem zwei bekannte Justiz- und Polizeikritiker ausschließlich aufgrund äußert windiger Aussagen von Polizisten und PolitikerInnen verurteilt wurden.

Das Urteil zeigt das deutlich:

Die vielen Widersprüchlichkeiten würden die BelastungszeugInnen besonders glaubwürdig machen, befand das Gericht. Das ist die hilflose, fast peinlich wirkende Begründung für einen Schuldspruch, der vorher feststand und politisch gewollt war.

Die Repressionsbehörden wollten ihre Kritiker mundtot machen. Das Verfahren ist zur Zeit in der Revision beim OLG Frankfurt. Hoffnung besteht auf dieser Instanz nicht, denn das OLG erwies sich bislang an sichere Bank für die politischen Interessen der Scharfmacher in der hessischen Landesregierung.


Der Prozess wurde präzise dokumentiert unter http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/haupt_2instanz2.html.




2.3.2005, Polizist tritt Gerichtsbesucher ins Gesicht: Vertuschung


Ein Tritt ins Gesicht eines am Boden liegenden Prozessbesuchers, Faustschläge im Vorbeigehen, Schläge in die Genitalien bei der Durchsuchung im Eingangsbereich -

was im Landgericht Gießen am 2.3.2005 an Gewalttätigkeiten von Seiten der Justiz- und Polizeibeamten zu sehen war, war bemerkenswert.

Der Landgerichtspräsident befürwortete auf Nachfrage die Gewalteskalation der ihm unterstellten Personen. Insgesamt sechs ZeugInnen meldeten sich bei der Polizei und bestätigten die Gewalttaten. Doch die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen mit der Begründung ein, durch die Behauptung des Täters, er hätte nur versehentlich den Besucher ins Gesicht getreten, stände "Aussage gegen Aussage".

Wenn es gegen die Polizei geht, ist das offenbar ausreichend, um ein Verfahren gar nicht erst zu beginnen. Umgekehrt genügt es immer für eine Verurteilung ...


Mehr Informationen: http://www.projektwerkstatt.de/2_3_05




26.9.2004, Polizei erschießt Rentner: Vertuschung


Um 8 Uhr morgens klingelte der Gerichtsvollzieher an der Haustür von Karl S. Vier Stunden später war Karl S. tot. Nachdem er mit Selbstmord gedroht hatte, wurde das SEK aus Frankfurt alarmiert. Dieses tötete Karl S. da er "mit einer Waffe in der Hand die Wohnung verlassen und auf die Polizisten geschossen" habe. Karl S. starb im Flur des Hauses durch zwei Kopfschüsse aus naher Distanz. Keine(r) der BeamtInnen wurde verletzt. Die Schüsse, die der Rentner abgegeben haben soll, trafen niemand, obwohl er aus naher Entfernung auf zwei Polizisten schoss und das auch vorüberlegt hätte.

Die Polizei schoß nur auf eine Person, beide ihrer Kugeln trafen den Kopf des Rentners. AnwohnerInnen hörten nur diese zwei Schüsse. Doch das Geschehen wurde vertuscht, die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen einfach ein.


Vertuschung pur ... die wenigen bekannten Infos auf

http://www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/haupt2004.html und in der Dokumentation 2005.




10.7.2004, Festnahme wegen Kritikflugblatt an Polizei: Vertuschung


Die Bereitschaftspolizei in Lich feierte Jubiläum, neue PolizeianwärterInnen wurden feierlich vereidigt, rundherum gab es unterhaltsame Propaganda für den hessischen Sicherheitswahn. Einige Menschen wollten vor dem Eingang kritische Flugblätter verteilten, wurden kurzzeitig festgesetzt und dann mit Platzverweisen belegt. Als sie dann 2 km entfernt am zentralen Park&Ride-Platz ihre Flugblätter verteilten, nahm die Polizei einen von ihnenfest.

Der Betroffene der Polizeimaßnahme legte gegen seine Festnahme Rechtsmittel ein. Doch das Gericht verweigerte eine Verhandlung: Der Kläger hätte seine Festnahme selbst gewünscht und somit kein Rechtsschutzinteresse mehr. Als Begründung übernahm das Gericht Polizeiaussagen als "festgestellte Tatsachen", während Ausführungen des Klägers im schriftlichen Vorverfahren gar nicht beachtet wurden.


Mehr Informationen: http://www.projektwerkstatt.de/10_7_04

Aus der skandalösen Verweigerung des Zugangs zu Gericht und der Bewertung von Polizeiaussagen als "festgestellte Tatsachen" ohne jegliche Überprüfung entstand eine Verfassungsbeschwerde (Az. beim BVerfG 2 BvR 537/06) und eine Aktion gegen die Bevorzugung von Polizeiangehörigen vor Gericht:

http://www.polizeizeugen.de.vu.




15.12.2003, Falschaussage eines Spitzenpolitikers vor Gericht: Vertuschung


Am 27.3.2003 wurde eine Stadtverordnetensitzung, bei der es um die erfundene Bombendrohung des Bürgermeisters Haumann ging, von Zivilpolizei abgesichert, die unauffällig im Publikum saß.

Als nach einer Polizeiaktion auch den oppositionellen Parteien klar wurde, dass die Polizei von Beginn an anwesend war, gab es Kritik an der intransparenten Art dieses Einsatzes. Stadtverordnetenvorsteher Gail belog daraufhin zunächst die Stadtverordneten und anschließend die Presse, in dem er behauptete, er hätte von den verdeckten Polizeikräften auch nichts gewusst.

Im Sammel-Prozess gegen Justizkritiker wiederholte er diese Aussage als Zeuge.

Zwei Jahre später gelangte dann der Vermerk eines Polizeibeamten in die Gerichtsakten, dass Gail doch vorher informiert wurde. Es stand also fest, dass er gelogen hatte - öffentlich und vor Gericht. Letzteres ist eine Straftat, bei der eine Bestrafung unter 6 Monaten nicht möglich ist. Die Staatsanwaltschaft aber deckte den kriminellen Politiker: Er wurde als in dem Moment nicht zurechnungsfähig bezeichnet und das Verfahren eingestellt.

So einfach geht das, wenn Eliten geschützt werden sollen ...


Mehr Informationen: http://www.luegen-gail.de.vu




9.12.2003, justizkritische Kunstaktion: Kriminalisierung


Vor der Staatsanwaltschaft Giessen fand eine öffentlich angekündigte Gedichtelesung statt, um absurde Sicherheits- und Bewachungsmaßnahmen zu karikieren.

Womit niemand gerechnet hätte: 12 TeilnehmerInnen der Lesung wurden 18 Stunden in Gewahrsam genommen.

Besonders spannend wurde der Vorgang allerdings erst durch die öffentliche Darstellung und die nachträglichen Rechtfertigungen seitens der Polizei:

Nachdem in einer Pressemitteilung der Polizei angebliche "Farbschmierereien" als Grund erfunden wurden, wurde daraus später ein bevorstehender Brandanschlag.

Sogar ein Brandsatz wurde den Festgenommenen untergeschoben - allerdings von der Polizei, die schlicht erfand, dass er bei den Betroffenen gefunden worden sein soll.

Ein Betroffener erstattete Anzeige wegen Freiheitsberaubung, übler Nachrede und falscher Verdächtigung. Die Staatsanwaltschaft lehnte Ermittlungen einfach ganz ab, der Generalstaatsanwalt deckte das Verhalten und das OLG wies die Klageerzwingung als unzulässig ab.


Mehr Informationen: http://www.projektwerkstatt.de/9_12_2003



23.8.2003, Politikerin schlägt Protestler: Vertuschung


Bei einer kleinen Protestaktion vor Wahlständen in der Innenstadt verlor die Grünen-OB-Kandidatin Gülle die Beherrschung und schlug einem Demonstranten ins Gesicht.

Die Polizei fotografierte das Geschehen und nahm den Geprügelten fest. Andere Grüne klatschten ob ihrer schlagkräftigen Spitzenfrau Beifall, der Gießener Law-and-Order-Bürgermeister Haumann von der CDU umarmte die Grünenpolitikerin spontan.

Die Staatsanwaltschaft verweigerte Ermittlungen gegen die Schlägerin, die Polizei ließ die belastenden Fotos verschwinden.

Stattdessen wurde ein Verfahren gegen den Verprügelten eröffnet und dieser sogar verurteilt. Einziger Beweis: Der Schlag der Grünen in sein Gesicht. Folglich müsse er vorher was Böses gesagt haben zu der Politikerin. Die stand zwar vorher gar nicht in seiner Nähe, aber egal: Irgendeine Beleidigung wird es schon gewesen sein: Kriminalisierung hier, Vertuschung dort - in einem Vorgang.


Mehr Informationen: http://www.de.indymedia.org/2003/08/60237.shtml


16.8.2003, Polizeikritik per Kreide: Kriminalisierung


Im Zuge mehrerer Demonstrationen bundesweit gegen Einrichtungen der an einem brutalen Polizeiangriff auf ein antirassistisches Camp kurz davor in Köln gab es eine angemeldete Demonstration vor der Bereitschaftspolizeikaserne in Lich.

Spontan malten viele Personen polizeikritische Sprüche mit Kreide auf den geteerten Vorplatz, darunter eine Person auch "Fuck the police".. Diese Person wurde exemplarisch herausgegriffen und vor Gericht gestellt.

Trotz deutlicher gegenteiliger Urteile des Bundesverfassungsgerichts stellten die Gießener RichterInnen und das OLG in allen drei Instanzen fest: "Fuck the police" beleidigt auch den einzelnen Polizisten.

In diesem Fall ging das so: Ein Beamter entdeckte den Spruch später auf einer Videoaufzeichnung, wurde von der Gießener Staatsanwaltschaft mit Mühe dazu gebracht, eine Anzeige zu stellen, damit die Verfolgungsbehörden aktiv werden konnten (die sonst so überlastet tun ...).

Amts-, Land- und Oberlandesgericht waren willig und verurteilten die Person. Verfassungsklage ist eingereicht.


Mehr Informationen: http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/beleidigung.html.




2002/2003, Kritik an Sicherheitspolitik in Gießen: Kriminalisierung


Die ständige Zuspitzung von Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen im allgemeinen und die Verabschiedung der Gefahrenabwehrverordnung als Rechtsgrundlage für soziale Verdrängungsprozesse waren der Anlass vielfältiger Proteste gegen die Politik von Landes- und Stadtregierungen sowie das Handeln der um immer neue Einheiten aufgestockten Polizei in der Innenstadt von Gießen.

Die Reaktion waren intensive Repressionen und Kriminalisierung:

Seit dem 11.12.2002 wurden etliche Personen immer wieder in Unterbindungsgewahrsam genommen, d.h. ohne Anklage oder Haftbefehl, auch ohne Vorwurf irgendeiner Tat vorbeugend eingesperrt.

Am 10.1.2003 räumte die Polizei gezielt alle technischen Einrichtungen ohne Durchsuchungsbefehl aus einem politischen Zentrum.

Ende 2003 begann ein umfangreicher Prozess gegen KritikerInnen der Sicherheitspolitik, fast ausschließlich basierend auf Zeugenaussagen von Polizisten - mit hohen Verurteilungen.

Der Prozess ist ein Paradebeispiel für Kriminalisierung, Höhepunkt waren 'Beweisführungen", bei denen ein Angeklagter der Beleidigung überführt wurde, weil er hinterher von der vermeintlich beleidigten Person verprügelt wurde - und die hätte das ja sicher nicht ohne Grund gemacht.

In der Kriminalitätsstatistik 2003 behauptete die Polizei öffentlich: "Der Anstieg von Straftaten aus dem linken Spektrum ist überwiegend auf Beleidigungen, Sachbeschädigungen und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz im Zusammenhang mit der in Gießen eingeführten Gefahrenabwehrverordnung und dem Landtags-/OB-Wahlkampf durch Aktivisten und Personen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt in Saasen zurückzuführen."

Ein Beleg dafür erfolgte nie. Eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede wurde von der Staatsanwaltschaft Gießen nicht verfolgt.


Mehr Informationen:

http://www.projektwerkstatt.de/prozess/haupt_1instanz.html

und

http://www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/statistik.html.





3. Die Rolle der verschiedenen Behörden


Polizei Mittelhessen:


Die Polizei tritt zunächst in etlichen Fällen als TäterInnen auf.

Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Festnahmen und mehr auf eigene Faust prägen das Geschehen ebenso wie Gewalttätigkeiten gegen Polizei- und JustizkritikerInnen. Die Presseabteilung der Polizei erfindet laufend Straftaten, um Maßnahmen zu rechtfertigen. Widerlegt sind sie schon dadurch, dass Anklagen daraufhin nie erfolgen (selbst dann nicht, wenn die Polizei, wie behauptet, Personen bei einem Brandanschlag auf Gerichtsgebäude festnimmt).

Zudem ist die Polizei Hauptakteur bei der Vertuschung eigener Taten und denen anderer. Besonders auffällige Fälle waren die Vernichtung der Fotos der Tätlichkeit der Grünen Oberbürgermeisterkandidatin Gülle am 23.8..2003, die völlig erfundene schriftliche Wiedergabe des Videos der Tätlichkeit von Polizisten am 11.4.2005 durch den Staatsschutz Gießen und der handschriftliche Vermerk nach dem 10.7.2004 der Polizei, dass sie bewusst für sich ungünstige Informationen unterschlägt (gefunden in den Gerichtsakten).



Staatsanwaltschaft Gießen:


Als Ermittlungsbehörde steht die Staatsanwaltschaft und in ihr der für politische Straftaten zuständige StA Martin Vaupel im Mittelpunkt von Vertuschung und Kriminalisierung.

Die Vielzahl offensichtlicher Rechtsbeugung durch ihn kann an dieser Stelle nicht aufgezählt werden, weil es eine große Fülle von Verfahren ist. Dazu gehört die zig-fache Einstellung von Verfahren gegen PolitikerInnen, Polizisten und vorverurteilenden Medienvertretern, u.a. recht offensichtliche Fälle wie die Weigerung von Ermittlungen nach der erfundenen Bombendrohung durch die Gießener Bürgermeister am 12.12.2002 und die Falschaussage durch den Stadtverordnetenvorsteher Gail vor Gericht am 15.12.2003.

Gegen StA Vaupel wurden mehrere Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt gestellt, die allesamt von den vorgesetzten Stellen abgelehnt wurden.


Mehr Informationen:

http://www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/anzeigen.html

und

http://www.staatsanwalt-vaupel.de.vu.




Generalstaatsanwalt beim OLG Frankfurt:


Der Generalstaatsanwalt deckte das Verhalten der Gießener Staatsanwaltschaft immer, meist auch ohne eigene Prüfung des Sachverhaltes.

Zudem gab er in den Revisionsverfahren vor dem OLG Stellungnahmen ab, die keine Ermittlungstätigkeit, sondern Interessen an Verurteilungen von KritikerInnen und Nicht-Verurteilungen von Polizeiangehörigen und Obrigkeit deutlich machten.




Amtsgericht Gießen:


Das Amtsgericht Gießen hat die größte Zahl skandalöser Beschlüsse und Urteile gefällt.

Als willige Vollstreckerin von Polizeiinteressen zeigte sich z.B. immer wieder die Amtsrichterin Kaufmann, z.B. als sie die Hausdurchsuchung der Polizei am 10.1.2003, die ohne Durchsuchungsbeschluss lief, nachträglich zu bestätigen versuchte.

Auch ihr wird klar gewesen sein, dass das überhaupt nicht geht - aber zum Schutze der Polizei wird sehr blind einfach versucht, Repression zu legalisieren. Sie korrigierte ihren ohnehin nachträglichen Durchsuchungsbeschluss sogar nochmal hinsichtlich Ort und Ziel - auch das ist unzulässig und offensichtlich, dass hier die Rechtslage dem längst Vollzogenen nur angepasst wurde.

Kaufmann erließ Haftbefehle mit haarsträubenden Begründungen, z.B. das der Verdacht der Polizei belegte, dass jemand gefährlich sei usw. In Strafverfahren gegen Polizei- und JustizkritikerInnen erwies sich das Amtsgericht als sichere Basis für Verurteilungen in der ersten Instanz.


Mehr Informationen auf http://www.justiz-giessen.de.vu.



Landgericht Gießen:


Der erste Kontakt mit dem Landgericht führte zu einer Korrektur der Amtsgerichtsentscheidungen - das Landgericht erklärte den Polizeiüberfall ohne Durchsuchungsbeschluss am 10.1.2003 auf ein politisches Zentrum zu rechtswidrig. Danach ging nichts mehr. Vor allem die Berufungsverhandlungen zum Kreidespruch "Fuck the police" und im Sammelprozess gegen Justiz- und Polizeikritiker waren beeindruckende Belege für die Interessenpolitik, die die Strafkammern verfolgten.



Oberlandesgericht Frankfurt (OLG):


In mehreren der Auseinandersetzungen trat auch das Oberlandesgericht auf - immer zuungunsten der Betroffenen von Polizei- und Justizwillkür und immer als Schützer von Polizei und Obrigkeit.


Im Einzelnen:


1. Im Prozess gegen politische Akteure verweigerte das OLG die Beiordnung von VerteidigerInnen mit der Aussage, dass Verfahren sei einfach gelagert. Zwölf Verhandlungstage, dicke Aktenberge, mehrere Falschaussage-Ermittlungsverfahren als Folge des Prozesses, Befangenheitsanträge und vieles mehr beweisen sehr eindeutig, wie willkürlich hier das OLG zuungunsten der Justizkritiker entschied.


2. Die Revision gegen die Verurteilung wegen des Kreidespruches "Fuck the police" wurde verworfen. Auch das OLG sah darin eine Beleidigung, obwohl das entgegenstehende Verfassungsgerichtsurteil vom OLG sogar im Beschluss erwähnt, aber nicht beachtet wurde.


3. Das OLG lehnte dreimal Klageerzwingungen gegen Angehörige von Polizei und Obrigkeit ab, obwohl in allen drei Fällen völlig offensichtlich war, dass seitens der Beschuldigten Straftaten vorlagen. Die drei Fälle (ausgewählt aus vielen Straftaten von PolitikerInnen, Polizei und Justizbediensteten) waren:

Erfundene Bombendrohung des Gießener Bürgermeisters (www.bomben-haumann.de.vu), die öffentliche falsche Beschuldigung einer KünstlerInnengruppe mit geplanten Farb- und Brandanschlägen einschließlich der Bereitstellung eines gefälschten Beweismittels als vermeintlich sichergestellten Brandsatz (www.projektwerkstatt.de/9_12_03) sowie die Gewalttätigkeiten von Polizeibeamten am 11.4.2005 vor dem Landgericht Gießen, die von der Polizei selbst gefilmt und daher exakt beweisbar sind (www.projektwerkstatt.de/11_4_05).

Im letzteren Fall ist Verfassungsbeschwerde eingereicht.



Verwaltungsgericht Gießen:


Das Gericht verweigerte einem von einer Festnahme Betroffenen die gerichtliche Überprüfung (siehe oben zum 10.7.2004). Damit machte es sich zum parteiischen Beschützer der Polizei.



Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH):


Der VGH bestätigte die Nichtbefassung des VG Gießen mit der Festnahme und trat damit in die Fußstapfen der Gießener Polizeischützer.



Landesregierung Hessen:


Die politisch Verantwortlichen sitzen in der Landesregierung - und sie sind auch die aktuellen Scharfmacher.

In Gießen ist es Innenminister Bouffier, der die Stadt als Experimentierfeld für immer neue Polizeikonzepte zur Säuberung von Innenstädten einsetzt und die Polizei schon mal vor Ort zu Angriffen auf regierungskritische Demonstrationen auffordert (z.B. am 11.1.2003 in Gießen, wie auch im späteren Urteil gegen die Angegriffenen festgestellt).

Bouffiers neuer Kollege im Justizministerium, Banzer, hat sich ebenfalls schnell als Hardliner für eine weiter entmenschlichte Law-and-Order-Politik gezeigt.

Unter anderem bezeichnete er Gefangene als "unwert" und forderte, diese über die Haftzeit hinaus mit Sanktionen wie Fußfesseln zu belegen (Interview in der FR am 18.3.2003). Über allen thront Ministerpräsident Koch, der ebenfalls für seine Regierung beansprucht, die härteste Vollzugspolitik des Landes zu machen.


Mehr Informationen unter http://www.projektwerkstatt.de/bouffier.



Stadt Gießen:


Haumann, Gail, Gülle - das sind Namen von PolitikerInnen im Stadtbereich Gießen, die mit Erfindungen, Falschaussagen oder Prügel gegen KritikerInnen ihrer Politik von sich reden machten. Polizei und Staatsanwaltschaft schützten sie, sonst hätten einige wohl Strafen kassieren müssen.

Die Stadtspitze gehört zum politischen Umfeld des Innenministers Bouffier. Immer wieder agierte das Ordnungsamt als Verhinderer politischen Protestes durch Verbote von Demonstrationen oder knebelnde Auflagen.

Scharfmacher war immer wieder der auf Law-and-Order orientierte Rechtsamtsleiter Metz der Stadt Gießen.

Erst zwei Auseinandersetzungen vor dem Verwaltungsgericht in Sachen Demonstrationsrecht konnten teilweise die Handlungsmöglichkeiten bei Demonstrationen zurückerobern, u.a. das Ende der von der Stadt Gießen gezielt gegen nicht erwünschten Protest eingesetzte Gebühren (siehe http://www.projektwerkstatt.de/demorecht).





4. K.O.B.R.A. aktiv: Projekte und Informationen zum Thema


Aktion gegen Bevorzugung von Polizisten als Zeugen vor Gericht


In Verbindung mit einer Verfassungsbeschwerde ist aktuell ein Aufruf gegen die verfassungswidrige Bevorzugung von Polizeizeugen in Gerichtsverfahren verbreitet worden.

Ziel ist, die ständige Bewertung von Aussagen Uniformierter trotz häufiger, eklatanter Widersprüche als besonders glaubwürdig.

Anlass ist die Weigerung des Gießener Verwaltungsgerichtes auf Überprüfung einer Festnahme mit dem Hinweis, es bestehe keine Aussicht auf Erfolg, weil die Polizei in ihren Akten dem Kläger widersprochen und dieser somit keine Chance auf ein für ihn günstiges Urteil habe.


Der Aufruf und die Hintergrundinformationen sind auf

http://www.polizeizeugen.de.vu zu erhalten.



Text "Alternativen zur Strafe" im neuen Buch "Autonomie und Kooperation"


Das vor kurzem in der Projektwerkstatt erschienene Buch zu Utopien herrschaftsfreier Gesellschaft enthält ein umfangreiches Kapitel über der grundsätzliche Fragwürdigkeit von Strafe und Alternativen dazu.


Mehr Informationen unter http://www.projektwerkstatt.de/materialien/band3.html.



Internetseiten zu Antirepression


Über http://www.projektwerkstatt.de/antirepression stehen viele informative Seiten zur Verfügung, auf denen etliche Fallbeispiele von Repression, Tipps bei Festnahmen, in Gerichtsverfahren, für Verfassungsbeschwerden usw. sowie viele Aktionstipps zu finden sind. Teil dieser Seiten sind auch die Berichte zu den gelaufenen Prozessen vor Gießener Gerichten.



Dokumentationen zu Polizei- und Justizstrategien in und um Gießen


Über 20 Fälle von Erfindungen irgendwelcher Straftaten, zusätzlich viele Erfindungen von Tatbeteiligungen, etliche rechtswidrige Angriffe auf Demonstrationen, ebenso illegale Platzverweise, Hausverbote, Festnahmen, DNA-Tests und Hausdurchsuchungen, Einschüchterung und Gewalt, Hetze und Schüren sozialrassistischer Gewalt sind in einer 50-seitigen "Dokumentation von Fälschungen, Erfindungen und Hetze durch Presse, Politik, Polizei und Justiz in und um Gießen" zusammengetragen und 2004 erstmals veröffentlicht worden. Ein Jahr später erschien die Folge-Dokumentation mit weiteren Fällen. Alle sind auch im Internet zu finden einschließlich des Downloads der kompletten Dokumentationen. Außerdem werden auch aktuellere Fälle ständig dokumentiert unter http://www.polizeidoku-giessen.de.vu.





Archiv und Bibliothek


In den großen (und empfehlenswerten!) Bibliotheken und Archiven der Projektwerkstatt gibt es auch eine Ecke mit Büchern über BürgerInnenrechte, Gesetze, Schutz vor der Polizei und vielem mehr, dazu gesammelte Tipps zu Gerichtsverfahren, Verfassungsbeschwerden und mehr. Rundherum kann mensch sich die Ausstellung zu kreativer Antirepression anschauen.



Politische Erklärungen


Aktive Personen im Zusammenhang K.O.B.R.A. können zu aktuellen Vorgängen politische Erklärungen abgeben, wenn auch nicht im Namen aller Aktiven, sondern nur von sich selbst. Die erste Erklärung richtete sich gegen die öffentliche Aussage des hessischen Justizministers Banzer, Strafe sei "Ausdruck des Unwert-Urteils einer Gesellschaft". Die Frankfurter Rundschau druckte die Kritik am 21.3.2006 (S. 23) ab.



K.O.B.R.A.


Die Koordination ist keine feste Gruppe, sondern eine offene Kontaktstelle. JedeR kann mitwirken - aber eben nicht in einer regelmäßigen Gruppen (die es ja nicht gibt), sondern an bestehenden Projekten (siehe Aufzählung) oder mit neuen Ideen. Ziel ist, Informationen über Repressionsmethoden und emanzipatorische Alternativen zu veröffentlichen und Menschen zu helfen, sich gegen die Übergriffe von Polizei und Justiz zu wehren.



Kontaktadresse:

K.O.B.R.A.

Koordination und Beratung für Repressionsschutz und Antirepression

c/o Projektwerkstatt, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen, Tel. 06401/903283, saasen@projektwerkstatt.de



Informationsseite: http://www.projektwerkstatt.de/antirepression

Das Kommunique Nr. liegt auch als Kopiervorlage vor. Es darf kopiert und verteilt werden. Download des Kommuniques (4-seitig, z.B. auf A3 beidseitig kopieren und falten) über http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/kobra/kommunique1.pdf und des Beilegers

(2-seitig, z.B. auf A4 beidseitig und dann dem A3-Kommunique beilegen) über http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/kobra/beileger.pdf



Projektwerkstatt Saasen, 06401/90328-3, Fax -5, 0174/7640667

Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen (20 km östlich Giessen)

www.projektwerkstatt.de/saasen <saasen@projektwerkstatt.de>

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